Taxi AKSOY –
MEHR ZU UNS
Geschichte
Die Geschichte von Taxi AKSOY bietet Ihnen mehr als nur Taxifahrten
PRESSE
50 Jahre Taxi AKSOY
Im Jahr 2019 feierte unser Familienunternehmen 50-jähriges Jubiläum. In diesem Zusammenhang erschien eine Sonderveröffentlichung in unserer Lokalzeitung, dem Hohenloher Tagblatt, die ganz gut zeigt, was unser Taxi AKSOY auszeichnet.
Vielleicht haben Sie ja Lust, einmal rein zu lesen …
Taxi Aksoy
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LOKALES ENGAGEMENT
Wir unterstützen die Leidenschaft Sport
Die Geschichte der Familie Aksoy in Crailsheim ist von Anfang an eng mit dem Fußball und dem dazugehörigen Vereinsleben verbunden. Das hat sich bis heute nicht geändert. Eine Vielzahl von Vereinen bzw. sportlichen Einrichtungen im Stadtgebiet werden von Taxi AKSOY unterstützt.
Rechte & Pflichten, FAQ
Wissenswertes rund um Ihre Beförderung
Bei Fahrten innerhalb des Stadtgebietes Crailsheim haben alle Taxis Beförderungspflicht. Das heißt, der Fahrer muss auch Kurzstrecken anstandslos fahren. Ausgenommen sind Fahrgäste, die eine Gefährdung für die Sicherheit und Ordnung des Betriebes oder für die anderen Fahrgäste darstellen. Ein stark angetrunkener, ein randalierender, stark beschmutzter oder zahlungsunfähiger Fahrgast muss also nicht befördert werden.
Die Beförderungspflicht gilt auch für Tiere, es sei denn, der Fahrer sieht seine eigene oder anderer Menschen Sicherheit bedroht. Auf die Sitze dürfen Tiere allerdings nicht. Blindenhunde müssen grundsätzlich kostenlos befördert werden.
Unsere Beförderungspflicht bezieht sich grundsätzlich auch auf die von Ihnen mitgeführten Gegenstände, sofern sie im Innenraum des Fahrzeugs unterzubringen sind. Gefährliche Dinge oder solche, die das Taxi beschmutzen oder beschädigen könnten, sind von der Beförderung ausgeschlossen. Für Rollstühle dürfen keine Zuschläge verlangt werden.
An Taxiständen hat der Fahrgast das Recht, Fahrzeug bzw. Fahrer frei zu wählen. Sie müssen sich also nicht an das erste Taxi am Stand verweisen lassen.
In Taxen gilt ein generelles Rauchverbot, sowohl für den Fahrer als auch für den Fahrgast. Dies ist gesetzlich geregelt. Der Verstoß gilt als Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld geahndet.
Um den Fahrpreis feilschen kann der Fahrgast nicht. Ebenso wie Busse und Bahnen unterliegt auch das Taxigewerbe einer Tarifpflicht (Rechtsverordnung des Landratsamtes Schwäbisch Hall). Bezahlt werden muss nach Taxameter, wobei der gültige Tarif weder über- noch unterschritten werden darf. Liegt das Ziel außerhalb des Pflichtfahrgebiets und damit außerhalb des Tarifgeltungsgebiets, muss der Fahrer seinen Passagier vor Antritt der Fahrt darauf hinweisen, dass der Preis für die gesamte Strecke frei vereinbart werden muss. Ansonsten gilt der Tarif des Pflichtfahrgebiets.
Die Tarifpflicht beginnt bei telefonisch angeforderten Taxis, sobald das Fahrzeug dienstbereit bei Ihrer Adresse steht. Wenn Sie Ihr Taxi auf eine bestimmte Uhrzeit vorbestellt haben, natürlich erst dann.
Alle Taxameter sind behördlich geeicht. Bitte achten Sie auf ein gültiges Eichsiegel, auf dem nur das laufende oder nächste Kalenderjahr angegeben sein darf.
Der Preis Ihrer Taxifahrt muss sofort nach Beendigung der Fahrt in bar und in nicht zu großen Banknoten gezahlt werden. Die Fahrer sind nicht verpflichtet, Schecks oder ausländische Währung anzunehmen. Der Fahrer ist berechtigt, sich vor Fahrtantritt von der Zahlungsfähigkeit des Fahrgastes zu überzeugen. Der Fahrgast hat wiederum die Pflicht, das Wechselgeld sofort zu überprüfen.
Auf Verlangen muss Ihnen der Fahrer eine vollständig ausgefüllte Quittung ausstellen, aus der mindestens der Start- und Zielort, der Fahrpreis sowie das amtliche Kennzeichen oder die Ordnungsnummer hervorgehen.
Verkehrsregeln gelten natürlich auch und gerade für Taxis. Das bedeutet aber auch, dass der Fahrer nicht bis vor Ihre Haustür fahren kann, wenn Sie in einer Fußgängerzone wohnen, oder dass er an ein Tempolimit gebunden ist, auch wenn die Fahrt noch so eilig ist.
Fundsachen müssen von unseren Fahrern sofort gemeldet werden. Rufen Sie an oder mailen Sie uns. Alle im Taxi aufgefundenen Gegenstände sind bei uns aufbewahrt und registriert.
07951 / 278586