Beförderungspflicht

Bei Fahrten innerhalb des Stadtgebietes Crailsheim haben alle Taxis Beförderungspflicht. Das heißt, der Fahrer muss auch Kurzstrecken anstandslos fahren. Ausgenommen sind Fahrgäste, die eine Gefährdung für die Sicherheit und Ordnung des Betriebes oder für die anderen Fahrgäste darstellen. Ein stark angetrunkener, ein randalierender, stark beschmutzter oder zahlungsunfähiger Fahrgast muss also nicht befördert werden.

Beförderungspflicht von Tieren

Die Beförderungspflicht gilt auch für Tiere, es sei denn, der Fahrer sieht seine eigene oder anderer Menschen Sicherheit bedroht. Auf die Sitze dürfen Tiere allerdings nicht. Blindenhunde müssen grundsätzlich kostenlos befördert werden.

Beförderung von Gegenständen

Unsere Beförderungspflicht bezieht sich grundsätzlich auch auf die von Ihnen mitgeführten Gegenstände, sofern sie im Innenraum des Fahrzeugs unterzubringen sind. Gefährliche Dinge oder solche, die das Taxi beschmutzen oder beschädigen könnten, sind von der Beförderung ausgeschlossen. Für Rollstühle dürfen keine Zuschläge verlangt werden.

Fahrzeugwahl

An Taxiständen hat der Fahrgast das Recht, Fahrzeug bzw. Fahrer frei zu wählen. Sie müssen sich also nicht an das erste Taxi am Stand verweisen lassen.

Rauchverbot

In Taxen gilt ein generelles Rauchverbot, sowohl für den Fahrer als auch für den Fahrgast. Dies ist gesetzlich geregelt. Der Verstoß gilt als Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld geahndet.

Tarifpflicht

Um den Fahrpreis feilschen kann der Fahrgast nicht. Ebenso wie Busse und Bahnen unterliegt auch das Taxigewerbe einer Tarifpflicht (Rechtsverordnung des Landratsamtes Schwäbisch Hall). Bezahlt werden muss nach Taxameter, wobei der gültige Tarif weder über- noch unterschritten werden darf. Liegt das Ziel außerhalb des Pflichtfahrgebiets und damit außerhalb des Tarifgeltungsgebiets, muss der Fahrer seinen Passagier vor Antritt der Fahrt darauf hinweisen, dass der Preis für die gesamte Strecke frei vereinbart werden muss. Ansonsten gilt der Tarif des Pflichtfahrgebiets.

Die Tarifpflicht beginnt bei telefonisch angeforderten Taxis sobald das Fahrzeug dienstbereit bei Ihrer Adresse steht. Wenn Sie Ihr Taxi auf eine bestimmte Uhrzeit vorbestellt haben, natürlich erst dann.

Taxameter / Wegstreckenzähler

Alle Taxameter sind behördlich geeicht. Bitte achten Sie auf ein gültiges Eichsiegel, auf dem nur das laufende oder nächste Kalenderjahr angegeben sein darf.

Bezahlung

Der Preis Ihrer Taxifahrt muss sofort nach Beendigung der Fahrt in bar und in nicht zu großen Banknoten gezahlt werden. Die Fahrer sind nicht verpflichtet, Schecks oder ausländische Währung anzunehmen. Der Fahrer ist berechtigt, sich vor Fahrtantritt von der Zahlungsfähigkeit des Fahrgastes zu überzeugen. Der Fahrgast hat wiederum die Pflicht, das Wechselgeld sofort zu überprüfen.

Auf Verlangen muss Ihnen der Fahrer eine vollständig ausgefüllte Quittung ausstellen, aus der mindestens der Start- und Zielort, der Fahrpreis sowie das amtliche Kennzeichen oder die Ordnungsnummer hervorgehen.

Straßenverkehrsordnung

Verkehrsregeln gelten natürlich auch und gerade für Taxis. Das bedeutet aber auch, dass der Fahrer nicht bis vor Ihre Haustür fahren kann, wenn Sie in einer Fußgängerzone wohnen, oder dass er an ein Tempolimit gebunden ist, auch wenn die Fahrt noch so eilig ist.

Fundsachen

Fundsachen müssen von unseren Fahrern sofort gemeldet werden. Rufen Sie an oder mailen Sie uns. Alle im Taxi aufgefundenen Gegenstände sind bei uns aufbewahrt und registriert.